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Reisebedingungen

Anmeldung:

Mit dem Anmeldeformular bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dies erfolgt durch die Anmeldung auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer.
Der Anmelder steht für deren Vertragsverpflichtungen in gleicher Weise wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

Bezahlung:

Nach Abschluss des Reisevertrages und Zugang der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises auf folgendes Konto zu zahlen:
Sherpa, BLZ 448 100 46, Kto. 144352468
Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn fällig.
Die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung wird ET in Kürze über die R+V-Versicherung anbieten.

Leistungen:

Es gelten grundsätzlich die bei den Touren beschriebenen Leistungen, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Routen- und Programmänderungen aus organisatorischen oder witterungsbedingten Gründen bleiben vorbehalten. Reiseleistungen, die vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden, können nicht erstattet werden.

Rücktritt, Ersatzpersonen:

Tritt der Kunde von dem Reisevertrag zurück, so ist er für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die damit verbundenen Aufwendungen ersatzpflichtig, wobei ersparte Aufwendungen auf Seiten des Reiseveranstalters in Abzug gebracht werden. Die Ersatzforderungen des Reiseveranstalters werden unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung wie folgt pauschaliert:

  • bis 3 Monate vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro pro Person erhoben.
  • bis zum 40. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises.
  • bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises.
  • innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
  • Unterbleibt die Rücktrittserklärung bis einen Tag vor Reisebeginn, so ist der volle Reisepreis fällig.

Der Nachweis eines niedrigeren oder nicht eingetretenen Schadens bleibt dem Reisenden unbenommen. Der Reiserücktritt muss schriftlich (nicht per e-mail) erfolgen. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Mit der Reisebestätigung versenden wir Angebote eines Reiseversicherers zum Abschluss einer solchen Versicherung.
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch eine andere Person ersetzen lassen. Der Reiseveranstalter kann jedoch dem Wechsel widersprechen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Die durch den Wechsel entstehenden Kosten in Höhe von 25,- pro Buchung trägt der ursprüngliche Reiseteilnehmer.
Falls wir die Reise aus Gründen absagen müssen, die außerhalb unserer Einwirkung liegen (z.B. Hochwasser, Naturkatastrophen, Krieg, höhere Gewalt oder Streiks), erstatten wir bereits bezahlte Beträge zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Der Reiseveranstalter kann nach Antritt der Reise den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung des Reiseveranstalters bzw. Reiseleiters nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Dabei erhält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Er wird dem Teilnehmer etwa ersparte Aufwendungen zurückerstatten.

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